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Gastroservice

 

  • Die Neuinstallation von Fassbieranlagen, Tanks und Bierschläuchen wird von Feldschlösschen Getränke AG kostenlos ausgeführt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Andere Geräte sind nur auf Anfrage und gegen Gebühr erhältlich. Eventuell notwendige Elektro- und Wasserinstallationen, Einbau von Gläserduschen, Kühlräume für Beer-Drive-Tanks sowie Umbauten werden vom Kunden auf eigene Kosten ausgeführt. Der Kunde stellt eine Führungsroute für Schläuche in Form von Löchern in der Wand- oder Bodeninstallation zur Verfügung (125er Leerrohre).

 

  • Vor dem Liefertermin muss der Kunde eine sachgemässe Elektroinstallation mit 230 Volt und Erdung sowie eine sachgemässe Wasserinstallation innerhalb eines Abstands von 1 Meter vom Standort des Gerätes vorbereiten lassen und alle damit verbundenenKosten tragen. Darüber hinaus muss in dem Raum, indem die Anlage installiert wird, für Belüftung gesorgt werden.
  • Die technische Machbarkeit muss durch Feldschlösschen Getränke AG abgeklärt werden.

 

  • Allfällige Anschlüsse an Zentralkälteanlagen müssen durch den Kunden organisiert und bezahlt werden.

 

  • Weitere bauseitige Massnahmen gehen generell zu Lasten des Kunden.

 

  • Eine eventuelle Neuplatzierung und ein damit verbundener Umbau der Geräte kann nur in Absprache mit Feldschlösschen Getränke AG erfolgen. Im Falle einer Neuplatzierung oder Sanierung behält die Feldschlösschen Getränke AG sich das Recht vor, dem Kunden die aufgewendete Zeit in Rechnung zu stellen, wenn dieser Aufwand innerhalb von 2 Jahren ab der Neuinstallation erfolgt.

 

  • Feldschlösschen Getränke AG ist in keinem Fall verpflichtet, die Anlage ohne gesonderte Vereinbarung zu erweitern oder zu verändern.

 

  • Die Installation von externen Komponenten wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

  • Ab der Unterschrift des Getränke-Liefervertrages benötigt die Feldschlösschen Getränke AG 20 Tage für die Montage der Offenausschankanlage.

 

  • Ist der Kunde zum vereinbarten Installationstermin nicht verfügbar, oder sind die vorgegebenen bauseitigen Installationen nicht gemacht, behält sich die Feldschlösschen Getränke AG das Recht vor, eine Pauschalgebühr in Höhe von CHF 350.- zu verrechnen.